Der stetige Wandel in der Zahnmedizin und die Vielfalt neuer Materialien bietet Zahnärzten hervorragende Möglichkeiten Zähne nicht nur funktionell, sondern auch durch direkte und minimalinvasive Verfahren ästhetisch hochwertig zu rekonstruieren.
Während in den Gebührenverzeichnissen BEMA und GOZ eindeutige Bestimmungen zur Abrechnung von Restaurationen (Füllungen) bestehen, ist die Honorarfindung für direkte Rekonstruktionen alles andere als leicht. Die Honorare müssen nicht nur abrechnungstechnisch angemessen ermittelt, sondern auch betriebswirtschaftlich stimmig kalkuliert werden. Die Trennung zwischen Restauration und Rekonstruktion stellt Praxen oftmals vor eine herausfordernde Aufgabe, die mit dem nötigen Know-how einfach zu lösen ist.
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